Bubenheim - Elyas - Sure: 65. At-Talaq - Die Scheidung

  1. O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit. Und fürchtet Allah, euren Herrn. Weist sie nicht aus ihren Häusern aus; sie sollen auch nicht selbst ausziehen, außer, sie begehen etwas klar Abscheuliches. Dies sind Allahs Grenzen

  2. Wer aber Allahs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei. Wenn sie dann ihre Frist erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise. Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allahs willen ab. Damit wird ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg

  3. und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allah verläßt, dem ist Er seine Genüge. Allah wird gewiß (die Durchführung) seine(r) Angelegenheit erreichen. Allah legt ja für alles ein Maß fest.

  4. Und diejenigen von euren Frauen, die keine Monatsblutung mehr erwarten, wenn ihr im Zweifel seid, so ist ihre Wartezeit drei Monate; und ebenso derjenigen, die (noch) keine Monatsblutung haben. Diejenigen, die schwanger sind - ihre Frist ist (erreicht), wenn sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung.

  5. Das ist Allahs Anordnung, die Er zu euch (als Offenbarung) herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet, dem tilgt Er seine bösen Taten und dem gewährt Er großartigen Lohn.

  6. Laßt sie dort wohnen, wo ihr (selbst) wohnt, von dem, was ihr euch leisten könnt. Und fügt ihnen keinen Schaden zu, um sie in die Enge zu treiben. Und wenn sie schwanger sind, dann gebt für sie (das Nötige) aus, bis sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Wenn sie für euch (das Kind) stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn, und beratet untereinander (darüber) in rechtlicher Weise. Wenn ihr aber einander Schwierigkeiten bereitet, dann wird (das Kind) für ihn eine andere stillen.

  7. Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben. Und wem seine Versorgung bemessen (zugeteilt) wurde, der soll (eben) von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach Schwierigkeit Erleichterung schaffen.

  8. Und wieviele Städte lehnten sich gegen den Befehl ihres Herrn und Seiner Gesandten auf, worauf Wir sie einer strengen Abrechnung unterzogen und mit entsetzlicher Strafe straften.

  9. Da kosteten sie die schlimmen Folgen ihres Verhaltens, und das Ende ihres Verhaltens war (nur) Verlust.

  10. Allah hat für sie strenge Strafe bereitet. So fürchtet Allah, o die ihr Verstand besitzt und die ihr glaubt. Allah hat ja zu euch eine Ermahnung (als Offenbarung) herabgesandt,

  11. einen Gesandten, der euch Allahs Zeichen verliest, die alles klar machen, um diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, aus den Finsternissen ins Licht hinauszubringen. Und wer an Allah glaubt und rechtschaffen handelt, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig und auf immer darin zu bleiben. Allah hat ihm (damit) ja eine schöne Versorgung gewährt.

  12. Allah ist es, Der sieben Himmel erschaffen hat, und von der Erde gleich (viel). Der Befehl (Allahs) kommt wahrhaftig zwischen ihnen herab, damit ihr wißt, daß Allah zu allem die Macht hat und daß Allah ja alles mit Seinem Wissen umfaßt.

 

Sure 64Sure 66